Fahrzeug-Zustand:
Der Vermieter stellt dem (den) Mieter (n) das vorgenannte Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Sofern kleine optische Mängel am Lack oder Kratzer und kleinere Karosserieschäden vorhanden sind, stellen diese keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit dar und werden vom Mieter akzeptiert.

Kaution:
Der Mieter hinterlegt der Brocki Bümpliz eine Kaution in der nachstehenden Höhe. Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche. Der Vermieter kann die Kaution mit den Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Die Kaution ist mit Abschluss des Mietvertrages zu zahlen.

Mietvertrag:
Der Mieter schließt mit der Brocki Bümpliz einen schriftlichen Mietvertrag ab. Als Miettag gelten 16 Stunden für einen Tag und 5 Stunden für einen ½ Tag. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zum jeweiligen Tarif berechnet.

Übergabe:
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt in unserer Vermietstation. Das Fahrzeug ist bei Übergabe auf evtl. Schäden vom Mieter zu überprüfen. Hierüber wird ein Übergabeprotokoll erstellt, dass vom Mieter und Vermieter zu unterschreiben ist. Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Navigationssysteme, Kindersitze, Schneeketten usw. können gesondert bei der Brocki Bümpliz gegen Zahlung einer Gebühr angefragt werden.

Alter des Fahrers:
Das erforderliche Mindestalter beträgt 20 Jahre.

Führerschein:
Der Fahrer muss min. 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Kaution:
Der Mieter hat eine Kaution zu hinterlegen.

Zusatzfahrer:
Zur Benutzung des Mietwagens ist nur die Person berechtigt, die im Mietvertrag aufgeführt ist. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, berechnen wir pro Tag und Fahrer eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.- CHF.

Tankregelung:
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Kraftfahrzeug mindestens mit demselben Tankinhalt zurückzustellen, mit dem er es übernommen hat, anderenfalls wird die Brocki Bümpliz dem Mieter einen Pauschalbetrag in Höhe von CHF 100.- in Rechnung stellen. Der Ersatz für Kosten einer vorgenommenen Betankung durch den Mieter seitens Brocki Bümpliz ist ausgeschlossen.

Einreiseverbot:
Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug außerhalb von der Schweiz, Österreich oder Deutschland zu fahren. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren

Hotelzustellung / Abholung:
Auf Anfrage und gegen Gebühr, innerhalb der Stadt Bern CHF 30.- und außerhalb der Stadt CHF 1.50.- pro Kilometer (mindestens werden 30 Kilometer berechnet).

Haftpflichtversicherung:
Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert durch die Haftpflichtversicherung sind Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst (diese Schäden sind nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt). Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Versicherung bzw. dem Vermieter zu melden. Ein Versicherungsschein wird den Unterlagen beigelegt.

Unbefestigter Straßen:
Das Befahren unbefestigter Straßen ist verboten und nicht versichert.

Bitte beachten Sie, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder das Fahrzeug einer nicht fahrberechtigten Person überlassen worden ist (siehe unsere Mietbedingungen).

Durch folgende Ereignisse verursachten Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt:

  • durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters entstandene Schäden; das betrifft insbesondere auch das verbotene Befahren unbefestigter Straßen.
  • durch Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
  • Schäden an Unterboden / Ölwanne
  • Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.

Im Schadensfall sind folgende Punkte zwingend zu beachten:

  • sofort den Vermieter benachrichtigen
  • bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen
  • bei Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensbericht vom Vermieter ausstellen und unterschreiben lassen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung der Kaution dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert.

Zusätzliche Versicherungen:
Sie können zusätzliche Versicherungen wie z.B. eine Personeninsassenversicherung abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich nach den Tarifen des Vermieters.

Informationen zum Verkehrsrecht Schweiz (Kurzfassung / ohne Gewährleistung)

  • Es ist eine Warnweste (Signaljacke) im Fahrzeug mitzuführen (im Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, muss diese getragen werden).
  • auf den schweizerischen Straßen muss außerhalb geschlossener Ortschaften und auf den Autobahnen auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden.
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter 3,5 t: Autobahn 120 – bei Nebel, Regen oder Schnee 100 km/h – Schnellstraße 100 – bei Nebel, Regen oder Schnee 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h – innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
  • Es besteht auch in der Schweiz die uneingeschränkte Anschnallpflicht . Entsprechende Schilder befinden sich an allen Auffahrten.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5;
  • Telefonieren ist in der Schweiz während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten.
  • Es ist verboten, einen Reservekanister mit sich zu führen.

Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages.